DER VORSTAND
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des Trägervereins des Regenbogen-Kindergartens Buschhoven.
Er ist für die organisatorischen, personellen und finanziellen Belange des Kindergartens verantwortlich und vertritt den Verein nach außen.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören unter anderem die Personalangelegenheiten, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, pädagogischem Team und externen Stellen.
Aktueller Vorstand:
- 1. Vorsitz: Marion Schneider
- 2. Vorsitz: Marc Gohsen
- Finanzen & Lohnbuchhaltung: Holger Lehmann
- Personal: Nadine Pianka
- Schriftführung & Öffentlichkeitsarbeit: Dilan Khoshnaw
Kontakt: [email protected]
Kassenprüfung: Herr Breuer & Herr Krüger
DER ELTERNRAT
Der Elternrat wird von den Eltern gewählt und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen zusammen. Er trifft sich mindestens drei Mal im Jahr.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und pädagogischem Team
- die Unterstützung des Interesses der Eltern an der Arbeit des Kindergartens
- der vertrauensvolle Austausch mit dem Träger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Einrichtung
Der Elternrat wird vor der Einstellung sowie vor ordentlichen Kündigungen pädagogischer Fachkräfte angehört. Über außerordentliche Kündigungen wird er informiert. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten.
Rechtliche Grundlage: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK § 6)
Aktueller Elternrat:
Bärengruppe:
- Frau Kullmann
- Frau Knels
Hasengruppe:
- Frau Kreuzer
- Frau Braun
Igelgruppe:
- Frau Seibel
- Frau Kümpel
Mäusegruppe:
- Frau Hau
- Frau Nagel
Vorsitz des Elternrates: Frau Seibel
DER RAT DER TAGESEINRICHTUNG
Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich aus dem Träger, dem pädagogischen Team und dem Elternrat zusammen. Er tagt mindestens drei Mal im Jahr.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
- die Mitwirkung bei Fragen zur räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung
- die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern
Die Aufnahmekriterien können von interessierten Eltern auf Wunsch eingesehen werden. Weitergehende Formen der Elternmitwirkung sind ausdrücklich vorgesehen und erwünscht.
Rechtliche Grundlage: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK § 7)